Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da dei Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wir,kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht odrr verspätet wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, ensteht zu diesem ein selbstständiges Vertragverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die äztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sin innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfe(§286 Abs 3 BGB).
HInweis: Diezahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Ramen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutz. Neben Angaben zur Person und sozialem Status ( Name, Adresse, Kostenträger,usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archvierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualitätder Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine geetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen der Fall ist:
Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftrgat damit im Namen des Patienten ein Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und aberechnet ist. Nach Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrunspflichten aus dem Steuerrecht(§14bUSt). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mi dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht ein Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft ,Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Vorraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein recht auf Auskunft (§ 15 DSGVO), Berichtigung (Art 16 DSGVO), Löschung (Art 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art18 DSVGO). Darüber hinaus haben sie ggf ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art 21 DSVGO).
Beschwerden und Aufsichtbehörde
Sie haben gemäß Art 77 DSGVO die Möglichkeit, bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.In diesem Fall ist dies die zu ständige Aufsichtsbehörde:
Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach3163
65021 Wiesbaden